Gerecht. Solidarisch. Inklusion.

Positionen einer aktiven Politik für Menschen mit Behinderungen

Im Dezember 2006 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ (UN-Behindertenrechtskonvention oder kurz UN-BRK) verabschiedet. Die UN-BRK hat zum Ziel, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist kein Programm für eine kleine Minderheit: In Bayern waren im Jahr 2011 mehr als 1,1 Mio. Personen schwerbehindert mit einem Behinderungsgrad von über 50 Prozent. Das waren mehr als 1,1 Mio. Personen. Inklusion ist ein Mehrwert für die ganze Gesellschaft. Barrierefreiheit erleichtert nicht nur Menschen mit Behinderungen das Leben, sondern auch älteren Personen oder Eltern mit kleinen Kindern. Lebens- und Arbeitsverhältnisse, die die Menschen nicht permanent überfordern, führen insgesamt zu einer gesünderen Gesellschaft.

Wir wollen eine inklusive Gesellschaft

Wir wollen die freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform für Menschen mit Behinderungen sichern

Wir werden Kostenvorbehalt bei ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe aufheben. Alle Menschen mit Behinderung, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, sollen die Möglichkeit haben, ausreichend ambulant unterstützt in den Wohnorten ihrer Wahl zu leben.

Mit öffentlichen Förderprogrammen werden wir den Ausbau barrierefreier Wohnungen, die auch für das ambulant betreute Wohnen geeignet sind, forcieren. Öffentliche Fördermittel im Bereich Wohnungs- und Städtebau werden wir an eine konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit binden.

Wir werden sicherstellen, dass ein flexibler Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich und umgekehrt möglich ist. Unterschiedliche Rechtskreise und Kostenzuständigkeiten verursachen hier derzeit einen großen bürokratischen Aufwand und werden daher nicht gerne praktiziert.

Wir wollen den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Ausbildung für Menschen mit Behinderungen gewährleisten

Zur Förderung der Inklusion in der frühkindlichen Bildung werden wir im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes einen erhöhten Gewichtungsfaktor für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder, eine unbürokratische Zuerkennung und Inanspruchnahme des erhöhten Gewichtungsfaktors sowie die Möglichkeit der Addition von Gewichtungsfaktoren vorsehen.

Seit 2012 ist Inklusion Aufgabe aller Schulen in Bayern. Bis zum Jahr 2020 muss Bayern den Einstieg in ein inklusives Bildungssystem schaffen. Wir werden dafür sorgen, dass sich Förderschulen ohne Quotierungen und Fördereinschränkungen öffnen und – genauso wie die allgemein bildenden Schulen – zu inklusiven Schulen wandeln können.

Für Hochschulen und Universitäten werden wir ein Konzept erstellen, das die baulichen Maßnahmen und deren Umsetzung beschreibt, die notwendig sind, um an allen bayerischen Hochschulen Barrierefreiheit zu schaffen. Die Mitspracherechte der Behindertenbeauftragten an den Hochschulen werden wir erweitern.

Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt selbst in einem integrativen Arbeitsmarkt verdienen können

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, wollen wir durch einen dauerhaften finanziellen Leistungsausgleich fördern. Die Arbeitsstättenverordnung werden wir dahingehend ändern, dass die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von der tatsächlichen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung entkoppelt wird.

Die strikte Unterscheidung in einen ersten, zweiten oder dritten Arbeitsmarkt soll aufgehoben und die Beschäftigungssysteme „geschützte Beschäftigung“, „unterstützte Beschäftigung“ und „allgemeine Beschäftigung“ einander angenähert werden. Integrationsbetriebe sollen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt bilden. Die Förderung des Übergangs von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt werden wir ausbauen.

Wir wollen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitswesen

Um einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitswesen für Menschen mit Behinderung sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Krankenhäuser und Arztpraxen barrierefrei ausgestattet werden. Für Menschen mit seelischer Behinderung werden wir Wartezimmersituationen schaffen, die dieser Form der Behinderung Rechnung tragen.

Die Sensibilisierung des ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Personals im Hinblick auf Inklusion und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung werden wir sowohl in den Lehr- und Studienplänen der Grundausbildungen als auch mit verpflichtenden Weiterbildungsveranstaltungen sicherstellen.

Wir wollen Barrierefreiheit und Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherstellen

Zur Verwirklichung des Prinzips der Barrierefreiheit werden wir im Freistaat Bayern ein Gesamtkonzept „Bayern Barrierefrei 2030“ entwickeln und mit den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen ausstatten. Teil dieses Konzepts wird die Überprüfung sämtlicher einschlägiger Verordnungen und Gesetze im Hinblick auf eine umfassende Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sein.

Den öffentlichen Verkehrsraum werden wir in allen Bereichen (Bahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn, Taxi, Flugzeug) so gestalten, dass er von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Sinnes- und geistigen Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden kann. Dafür werden wir Förderprogramme auflegen und mit den erforderlichen Mitteln ausstatten.

Wir wollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern zielorientiert und nachprüfbar voranbringen

Am 12. März 2013 hat die Bayerische Staatsregierung den Aktionsplan „Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser Aktionsplan entspricht nicht den Kriterien, die das Deutsche Institut für Menschenrechte als Monitoringstelle für die Umsetzung der UN-BRK entwickelt hat. Wir wollen dafür sorgen, dass die Bayerische Staatsregierung eine grundlegend überarbeitete Version vorlegt.

Wir wollen unter Einbezug von Menschen mit Behinderung (u.a. Behindertenbeauftragte, Landesbehindertenrat, LAG Selbsthilfe) ein Förderprogramm mit finanziellen Anreizen für die Kommunen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auflegen.

Wir wollen eine inklusive Gesellschaft

Wir wollen die freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform für Menschen mit Behinderungen sichern

Wir werden Kostenvorbehalt bei ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe aufheben. Alle Menschen mit Behinderung, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, sollen die Möglichkeit haben, ausreichend ambulant unterstützt in den Wohnorten ihrer Wahl zu leben.

Mit öffentlichen Förderprogrammen werden wir den Ausbau barrierefreier Wohnungen, die auch für das ambulant betreute Wohnen geeignet sind, forcieren. Öffentliche Fördermittel im Bereich Wohnungs- und Städtebau werden wir an eine konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit binden.

Wir werden sicherstellen, dass ein flexibler Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich und umgekehrt möglich ist. Unterschiedliche Rechtskreise und Kostenzuständigkeiten verursachen hier derzeit einen großen bürokratischen Aufwand und werden daher nicht gerne praktiziert.

Wir wollen den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Ausbildung für Menschen mit Behinderungen gewährleisten

Zur Förderung der Inklusion in der frühkindlichen Bildung werden wir im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes einen erhöhten Gewichtungsfaktor für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder, eine unbürokratische Zuerkennung und Inanspruchnahme des erhöhten Gewichtungsfaktors sowie die Möglichkeit der Addition von Gewichtungsfaktoren vorsehen.

Seit 2012 ist Inklusion Aufgabe aller Schulen in Bayern. Bis zum Jahr 2020 muss Bayern den Einstieg in ein inklusives Bildungssystem schaffen. Wir werden dafür sorgen, dass sich Förderschulen ohne Quotierungen und Fördereinschränkungen öffnen und – genauso wie die allgemein bildenden Schulen – zu inklusiven Schulen wandeln können.

Für Hochschulen und Universitäten werden wir ein Konzept erstellen, das die baulichen Maßnahmen und deren Umsetzung beschreibt, die notwendig sind, um an allen bayerischen Hochschulen Barrierefreiheit zu schaffen. Die Mitspracherechte der Behindertenbeauftragten an den Hochschulen werden wir erweitern.

Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt selbst in einem integrativen Arbeitsmarkt verdienen können

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, wollen wir durch einen dauerhaften finanziellen Leistungsausgleich fördern. Die Arbeitsstättenverordnung werden wir dahingehend ändern, dass die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von der tatsächlichen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung entkoppelt wird.

Die strikte Unterscheidung in einen ersten, zweiten oder dritten Arbeitsmarkt soll aufgehoben und die Beschäftigungssysteme „geschützte Beschäftigung“, „unterstützte Beschäftigung“ und „allgemeine Beschäftigung“ einander angenähert werden. Integrationsbetriebe sollen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt bilden. Die Förderung des Übergangs von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt werden wir ausbauen.

Wir wollen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitswesen

Um einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitswesen für Menschen mit Behinderung sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Krankenhäuser und Arztpraxen barrierefrei ausgestattet werden. Für Menschen mit seelischer Behinderung werden wir Wartezimmersituationen schaffen, die dieser Form der Behinderung Rechnung tragen.

Die Sensibilisierung des ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Personals im Hinblick auf Inklusion und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung werden wir sowohl in den Lehr- und Studienplänen der Grundausbildungen als auch mit verpflichtenden Weiterbildungsveranstaltungen sicherstellen.

Wir wollen Barrierefreiheit und Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherstellen

Zur Verwirklichung des Prinzips der Barrierefreiheit werden wir im Freistaat Bayern ein Gesamtkonzept „Bayern Barrierefrei 2030“ entwickeln und mit den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen ausstatten. Teil dieses Konzepts wird die Überprüfung sämtlicher einschlägiger Verordnungen und Gesetze im Hinblick auf eine umfassende Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sein.

Den öffentlichen Verkehrsraum werden wir in allen Bereichen (Bahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn, Taxi, Flugzeug) so gestalten, dass er von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Sinnes- und geistigen Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden kann. Dafür werden wir Förderprogramme auflegen und mit den erforderlichen Mitteln ausstatten.

Wir wollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern zielorientiert und nachprüfbar voranbringen

Am 12. März 2013 hat die Bayerische Staatsregierung den Aktionsplan „Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser Aktionsplan entspricht nicht den Kriterien, die das Deutsche Institut für Menschenrechte als Monitoringstelle für die Umsetzung der UN-BRK entwickelt hat. Wir wollen dafür sorgen, dass die Bayerische Staatsregierung eine grundlegend überarbeitete Version vorlegt.

Wir wollen unter Einbezug von Menschen mit Behinderung (u.a. Behindertenbeauftragte, Landesbehindertenrat, LAG Selbsthilfe) ein Förderprogramm mit finanziellen Anreizen für die Kommunen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auflegen.

Schon in der Bayerischen Verfassung steht unter Artikel 151:

Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.

Daran orientiert sich mein politisches Wirken. Schon in der Bayerischen Verfassung steht unter Artikel 151:

Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.

Daran orientiert sich mein politisches Wirken.