SPD legt Gesetzentwurf zur Stärkung ehrenamtlichen Engagements vor

28. Juli 2015

Sprecherin für bürgerschaftliches Engagement Waldmann: Förderung des Ehrenamtes endlich auf sichere rechtliche und finanzielle Basis stellen - Ehrenamt unverzichtbar für die Gesellschaft

Als erste Fraktion im Bayerischen Landtag legt die SPD einen Gesetzentwurf zur Stärkung ehrenamtlichen Engagements vor. Als Ziele benennt die Sprecherin für bürgerschaftliches Engagement, Ruth Waldmann, die nachhaltige Stärkung der Strukturen für ehrenamtliche Aktivitäten, die Verbesserung der Koordination der Ehrenamtlichen und den Abbau von Hindernissen in der täglichen Arbeit. SPD-Fraktionsvize Hans-Ulrich Pfaffmann ergänzt: "Seit 2013 ist die Stärkung des Ehrenamtes Staatsziel. Da reicht es nicht, das in Sonntagsreden abzufrühstücken, sondern es bedarf eines aktiven politischen Handelns."

Die SPD-Fraktion hatte im Vorfeld den Dialog mit Vereinen, Verbänden und engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Bayern gesucht. Aus gutem Grund, wie Waldmann betont: "Die Bürgerinnen und Bürger müssen auf Augenhöhe einbezogen werden, denn die Möglichkeit des mündigen Bürgers, sich selber einzubringen und zu beteiligen, ist eine wesentliche Stütze unserer demokratischen Gesellschaft" Zudem erstellten Prof. Dr. Gerd Mutz und Dr. Rosário Costa-Schott ein wissenschaftliches Gutachten zur Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in Bayern mit Handlungsempfehlungen zu seiner nachhaltigen Förderung. Dr. Costa-Schott identifiziert darin die Schwachstellen der "Engagementpolitik" der Staatsregierung: "Die bisherige Förderung ist zu punktuell, meist nur projektbezogen, unstetig und weist an einer Stelle Lücken, andernorts dafür Doppelungen auf. Sie wirkt oft zufällig und willkürlich."

Neben strukturellen Verbesserungen sieht Waldmann auch Handlungsbedarf bei den Anerkennungsformen, die sich nicht in Urkunden und Ehrenabzeichen erschöpfen dürften, sondern handfeste Vorteile für die Helfer bieten müssten wie etwa durch Preisnachlässe im öffentlichen Personennahverkehr oder beim Besuch staatlicher und kommunaler Kultureinrichtungen.

In Bayern leisten Ehrenamtliche 710 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr. Das sind 7 Prozent des gesamten Arbeitsaufkommens. Vergütet mit dem Mindestlohn, hätte diese Leistung einen Wert von 6,1 Milliarden Euro.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf der BayernSPD-Landtagsfraktion enthält folgende Kernpunkte:

  1. Stärkung und Ausbau der Koordinierungszentren: Bereits bestehende Koordinierungszentren für Bürgerschaftliches Engagement werden auf eine sichere rechtliche und finanzielle Basis gestellt; in bisher unterversorgten Regionen werden neue Koordinierungszentren geschaffen.

  2. Einrichtung eines Landesbeirats: Ein neu einzurichtender „Landesbeirat Bürgerschaftliches Engagement“ verstetigt und sichert die bereits bestehende Struktur des „Runden Tisches Bürgerschaftliches Engagement“. Der Landesbeirat berät und unterstützt Parlament, Regierung und Öffentlichkeit in allen Fragen des bürgerschaftlichen Engagements.

  3. Hauptamtlicher Landesbeauftragter: Mit einem hauptamtlichen „Landesbeauftragten für Bürgerschaftliches Engagement“ erhält die bisherige Funktion des „Ehrenamtsbotschafters“ deutlich mehr politisches Gewicht. Der bzw. die Landesbeauftragte überprüft die Einhaltung dieses Gesetzes und hat das Recht zur Stellungnahme bei allen staatlichen Vorhaben, die das Ehrenamt betreffen.

  4. Weiterentwicklung der „Ehrenamtskarte“: Die „Bayerische Ehrenamtskarte“ wird im Sinne einer verstetigten Anerkennungskultur ebenfalls weiterentwickelt und erhält eine rechtliche und finanzielle Basis. Trägerinnen und Träger der „Ehrenamtskarte“ erhalten freien Eintritt in alle staatlichen und kommunalen Museen sowie eine Ermäßigung von 25 Prozent auf Fahrscheine des öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat Bayern.

  5. Errichtung einer Stiftung: Eine „Stiftung Bürgerschaftliches Engagement in Bayern“ wird zu dem Zweck neu errichtet, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie des demokratischen Staatswesens in seinen verschiedenen Ausprägungen zu fördern. Dafür soll die Stiftung Preisgelder für herausragende Projekte ausloben und außergewöhnliche Innovationen auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements befristet finanzieren.

  6. Schulische Aufgabe: Um Schülerinnen und Schüler auf die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements aufmerksam zu machen und sie zu eigenem Engagement hinzuführen, wird dies als Aufgabe in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mitaufgenommen.

Vorlage zu Pressekonferenz Stärkung des Ehrenamtes (PDF, 380 kB)

Teilen