Entwurf für Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes am Dienstag 4.11.2014 im Plenum.
Die SPD-Fraktion macht sich für mit einem Gesetzentwurf für die Belange von Blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen stark. Am Dienstag (4. November) wurde der Antrag auf eine Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes ins Plenum des Bayerischen Landtags eingebracht. Die SPD-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Ruth Waldmann, betonte: „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der ernst gemeinten Teilhabe, den Betroffenen mehr staatliche Unterstützung zu geben.“
In Bayern erhalten derzeit blinde Menschen 629,99 Euro Blindengeld monatlich. Als blind gilt jeder, dessen Sehschärfe auf dem stärkeren Auge nicht mehr als zwei Prozent beträgt. Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung (höchstens fünf Prozent Sehschärfe auf dem stärkeren Auge) sowie damit verbundener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit bekommen derzeit nichts.
Waldmann kritisiert: „Die aktuelle Regelung ist so nicht länger hinnehmbar. Auch hochgradig sehbehinderte Menschen haben ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich, der ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert. Wir wollen, dass das juristisch verankert wird.“ Es geht bayernweit um rund 6200 Betroffene.