Die SPD-Fraktion im Landtag fordert: Zielvereinbarungen als neues Instrument in das Landesbehindertengleichstellungsgesetz aufnehmen
Im Plenum des Bayerischen Landtags am 24.11. wird das Thema Barrierefreiheit diskutiert. Die SPD will mit drei eigenen Anträgen sicherstellen, dass alle verfügbaren Mittel eingesetzt werden, um das Ziel der umfassenden Barrierefreiheit bis 2023 zu erreichen, das Ministerpräsident Seehofer in seiner Regierungserklärung vor zwei Jahren vorgegeben hat. Die Sprecherin der SPD-Fraktion für Inklusion und Politik für Menschen mit Behinderung, Ruth Waldmann, meint dazu: „Eine barrierefreie Umgebung ist für einen großen Teil der Bevölkerung Voraussetzung für die Teilhabe am öffentlichen Leben. Nicht nur behinderte, sondern z.B. auch ältere Menschen sind oft ausgeschlossen, wenn öffentliche Einrichtungen für sie nicht oder nur schwer zugänglich sind.“
In ihrem zentralen Antrag möchte die SPD anerkannten Selbsthilfeverbänden daher einen Anspruch auf sogenannte Zielvereinbarungsverhandlungen einräumen. Damit können Menschen mit Behinderung selbst aktiv werden, ohne dabei als Bittsteller aufzutreten. Die Anwendung ist immer dann ein geeignetes Mittel, wenn das Erreichen von Barrierefreiheit nicht oder nicht angemessen durch gesetzliche Vorschriften geregelt ist, wie es regelmäßig bei Altbauten oder sonstigen bereits bestehenden Anlagen der Fall ist. Denn diese Einrichtungen genießen Bestandsschutz. Das heißt, von sich aus muss die Kommune oder der private Betreiber nicht tätig werden.
Um diesem Problem entgegenzuwirken haben acht Bundesländer (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen) das Rechtsinstrument des Anspruchs auf Aufnahme von Zielvereinbarungsverhandlungen bereits in ihre jeweiligen Gesetze übernommen. Dabei gilt: Es gibt einen Anspruch auf Aufnahme der Verhandlungen, aber keinen Anspruch auf Abschluss einer Zielvereinbarung.
"Die Praxis zeigt jedoch: Sind die Verhandlungen erst einmal aufgenommen, folgt ihnen in aller Regel ein positives Ergebnis", betont Waldmann. Bereits während der laufenden Verhandlungen werden in der Regel erste Maßnahmen umgesetzt. Selbst wenn es nicht zu einem Abschluss kommen sollte, ist durch die intensive Auseinandersetzung mit der Thematik viel in Bewegung gesetzt worden. Grundsätzlich kann insoweit festgestellt werden, dass der angestoßene Prozess deutlich höher zu bewerten ist, als der formale Abschluss einer Zielvereinbarung. Das Rechtsinstrument der Zielvereinbarungen ermöglicht es so, individuelle und verhältnismäßige Lösungen zu finden.
Der SPD-Vorschlag fand im zuständigen Sozialausschuss allgemein Zustimmung. Jedoch lehnte ihn die CSU mit dem Argument ab, man wolle das neue Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundes- und Landesebene im kommenden Jahr abwarten. Die Abgeordnete Waldmann betonte jedoch, dass es gerade angesichts der Neuformulierungen jetzt genau der richtige Zeitpunkt sei, um geeignete Vorgaben zu machen: „Schließlich werden auch bei uns in Bayern die Gesetze im Parlament gemacht und nicht in den Abteilungen der Ministerien. Ich wünsche mir den Mut und den Gestaltungswillen bei der Regierungsmehrheit, die Dinge voran zu treiben und klare Vorgaben zu machen und nicht die Arbeit allein den Referenten in den Behörden zu überlassen. Das ist die mindeste Voraussetzung, um das Ziel der Barrierefreiheit in Bayern erreichen zu können“.
In ihren weiteren Anträgen fordert die SPD die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe (PDF) sowie die Erarbeitung eines neuen konkreten Aktionsplanes (PDF), um ganz Bayern barrierefrei zu machen.