Nach den Pflegeskandalen: Der Schutz der Heimbewohnerinnen und -bewohner muss endlich verbessert werden.

03. März 2022

Von Ruth Waldmann, MdL, gesundheitspolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion

Über fünf Jahre habe ich immer wieder Vorschläge und Anträge zur Verbesserung der Pflegequalität und Heimkontrolle eingebracht, die von CSU und FW allesamt regelmäßig abgelehnt wurden. Jetzt endlich hat der bayerische Gesundheitsminister unsere Vorstöße aufgenommen und einen sogenannten „5-Punkte-Plan“ vorgelegt. Dazu gehört eine Anlaufstelle für Angehörige und Pflegekräfte, um Hinweise und Beschwerden über mangelhafte Versorgung in Pflegeheimen melden zu können. Seit März kann man sich an den Pflege-SOS Bayern wenden, auch anonym. Die Meldungen werden „gegebenenfalls an die richtigen Stellen“ weitergeleitet. Ein verlässliches und geordnetes Beschwerdeverfahren, wie von mir vorgeschlagen, ist das allerdings noch lange nicht.

Erst Schliersee, dann Augsburg, weitere Fälle nicht auszuschließen. Gefahr für Leib und Leben im Altenpflegeheim - aufgedeckt von den Medien, nicht aber von den für den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern zuständigen Stellen. Das hat neuerlich offengelegt, dass die Kontrolle der Pflegequalität bislang nicht geeignet ist, solchen Heimbetreibern das Handwerk zu legen, die den Schutz ihrer Bewohner vernachlässigt haben, um Geld zu scheffeln. Vielerorts wird sehr gute Pflege mit hohem persönlichen Einsatz geleistet. Umso wichtiger ist es, schwarze Schafe zu erkennen und Missstände abzustellen – auch, um nicht alle engagierten Kräfte und den Pflegeberuf in Verruf zu bringen. Die Aufsichtsstellen müssen energischer, frühzeitiger und mit deutlich besseren Befugnissen vorgehen können.

Das heißt: Es bedarf einer völligen Neustrukturierung der Heimaufsicht klarer Maßgaben, wie die Pflegequalität eines Heimbetreibers kontrolliert und in transparenten Prüfberichten dokumentiert wird – inklusive unangemeldeter Kontrollen, sogar außerhalb der Dienstzeiten.

Ein neues „Pflege- und Wohnqualitätsgesetz“ ist auf dem Weg. Wir werden uns für besseren Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen einsetzen.

Die Chronologie unserer bisherigen Initiativen habe ich noch einmal zusammengestellt.

  • Schutz von Whistleblowern bei Missständen in der Pflege SPD-Antrag, 17/17290 vom 21.06.2017
    Ablehnungsbegründung: Der Antrag der SPD schieße über das Ziel hinaus. Die Diskussion, ob und wie Whistleblower besser geschützt werden können, müsse auf Bundesebene geführt werden.
  • Zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Pflegefachpersonen, Angehörigen, Pflegebedürftigen SPD-Antrag: Task Force Qualitätsmängel in der Pflege, Drs. 18/15223, April 2021.
    Ablehnungsbegründung der Regierungsfraktionen: Ein mehr an Bürokratie wäre nicht sachdienlich. Keine Notwendigkeit zusätzlicher Beschwerdestellen, denn was eine Stelle möglicherweise nicht sehe, falle dann mit großer Wahrscheinlichkeit einer anderen auf. Jetzt richtet Holetschek eine „Pflege-SOS-Anlaufstelle“ an.

  • Eckpunkte für eine Gesetzesnovelle zur Heimaufsicht SPD-Antrag: Pflegebedürftige schützen, 18/15226, April 2021 Ziel: die Zusammenarbeit der Akteure bei – künftig unangemeldeten - Prüfungen und der Aufsicht zu intensivieren.
    Ablehnungsbegründung der Regierungsfraktionen: Kurzfristig sei eine Umorganisation der Heimaufsicht nicht möglich – schon gar nicht unter den jetzigen Pandemiebedingungen. Jetzt kündigt Holetschek ein Gutachten zur Verbesserung der Kontrollstrukturen an und eine Stärkung der rechtlichen Grundlagen.

  • Expertinnen- und Expertenanhörung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – Sicherheit, Selbstbestimmung und Qualität stärken! Grüne/SPD/FDP-Antrag, Drs. 18/19727, Januar 2022.
    Ziel: Gesetzesnovelle zu Gewaltschutz in den Einrichtungen, Verbesserung der Qualität der Kontrollbehörden, Qualitätssicherung, Verbesserung des Beschwerdemanagements, um die Würde und den Schutz der pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sicherzustellen.
    Die Regierungsfraktionen haben die Anhörung aufs erste Quartal 2023 verschoben. 
 Jetzt gehört ein Expertengespräch zu Holetscheks „Offensive“ zur Behebung der Missstände – weitergebracht hat es uns allerdings noch nicht.

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